Hinweisgebersystem

Im Rahmen der Umsetzung einer Compliance Strategie ist ein Compliance Management System (CMS) zur Sicherstellung eines ethischen sowie rechtskonformen Verhaltens des Unternehmens einzurichten. Das CMS dient ebenso der Verhinderung und Prävention von Verstößen. Diese Zielsetzung richtet sich an die Geschäfts- und Betriebsleitung, an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie auch an die Geschäftspartner.

Ein wesentliches Element des CMS ist die Einrichtung eines Hinweisgebersystems.

Alle aktiven und auch ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sowie Geschäftspartner haben darüber die Möglichkeit, Meldungen über Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien – auch vollständig anonym – abzugeben. Vorgehalten wird dieses System durch das Bundesamt für Justiz und ist mit diesem Link sowohl schriftlich als auch telefonisch zu erreichen:

Bundesamt der Justiz Hinweisgebersystem

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