Badeordnung für die Jod-Sole-Therme
Die Jod-Sole-Therme Bad Bevensen dient der Gesundheitsvorsorge.
INHALTSVERZEICHNIS
1. Präambel
2. Allgemeines
3. Haftung
4. Öffnungszeiten und Zutritt
5. Benutzung der Anlagen und Einrichtungen
6. Jod-Sole-Schwimmbecken
7. Balneum (Saunaanlage mit SOLE- & SALZWelt)
8. Ruheräume
9. Massageliegen
10. Spa & Vital Center
11. Mängelrechte
1. Präambel
Die Einhaltung bestimmter Regeln und einer gewissen Ordnung lässt sich auch in einer Therme nicht vermeiden. Deshalb, verehrter Bade-/Saunagast, ist nachstehende Badeordnung zu beachten.
2. Allgemeines
2.1. Diese Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Jod-Sole-Therme.
2.2. Diese Badeordnung ist für alle Besucher verbindlich. Für die Einbeziehung in den an der Kasse geschlossenen Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen.
2.3. Die Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Besucher für den Schaden.
2.4. Die Besucher haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
2.5. Den Besuchern ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ferngläser, Ton- oder Videowiedergabegeräte oder Mobiltelefone zu benutzen sowie Foto- oder Videoaufzeichnungen zu machen.
2.6. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken in Glasflaschen bzw. Glasbehältern und das Rauchen sind nicht gestattet. Im Thermen-Bistro und an den dortigen Tischen ist nur der Verzehr der dort gekauften Speisen und Getränke erlaubt.
2.7. Gegenstände, die im Bad gefunden werden, sind an der Kasse oder beim Aufsichtspersonal abzugeben. Über Fundgegenstände wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
2.8. Wünsche und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal entgegen.
2.9. Das Aufsichtspersonal hat für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe, Ordnung sowie für die Einhaltung dieser Badeordnung zu sorgen und übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Das Aufsichtspersonal ist befugt, Personen, die die Sicherheit, Ruhe oder Ordnung gefährden, andere Besucher belästigen oder trotz Ermahnung gegen Bestimmungen dieser Badeordnung verstoßen, aus der Jod-Sole-Therme zu verweisen. Im Falle der Verweisung aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht erstattet. Dem Nutzer des Bades bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Badbetreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld. Ein für Wert- bzw. Mehrfachkarten gezahltes Entgelt wird auf Verlangen des Nutzers anteilig der noch verbleibenden Werte bzw. Eintrittsberechtigungen unter Abzug der Rabattierung zurückerstattet.
2.10. Ergänzende Anordnungen durch die Geschäftsführung und das Aufsichtspersonal bleiben vorbehalten.
2.11. Eine offene Videoüberwachung findet zur Wahrnehmung des Hausrechtes und zur Sicherheit der Badegäste in Teilen der Jod-Sole-Therme unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes statt.
3. Haftung
3.1. Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Badegäste. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Badegastes aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Badegast aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages über-haupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Badegast regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen im Eintrittsgeld beinhalteten Veranstaltungen.
3.2. Dem Badegast wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte. Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Badegastes, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.
3.3 Der Badegast muss Zutrittsberechtigungen, Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssel, Datenträger des Zahlungssystems oder Leihsachen so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z. B. Armband, zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast. Bei schuldhaftem Verlust der Zugangsberechtigung, von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüsseln, Datenträgern des Zahlungssystems oder Leihsachen wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, der den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Der jeweilige Betrag ist in der gültigen Preisliste bzw. unter 4. aufgeführt.
4. Zutritt
4.1. Die Öffnungszeiten, der Einlassschluss und die Eintrittspreise sind in den Eingangsbereichen öffentlich bekannt gegeben. Die Schwimmbecken, das Balneum (Saunen mit SOLE- & SALZWelt), das Thermen-Bistro, das Spa & Vital Center und die Außenbereiche sind spätestens 15 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeit zu verlassen. Spätestens mit Ablauf der Öffnungszeit ist das Gebäude zu verlassen.
4.2. Die Geschäftsführung kann die Benutzung der Jod-Sole-Therme oder Teile davon einschränken. Bei Einschränkungen der Nutzung einzelner Angebote oder einzelner Betriebsteile oder bei Schließung des Bades im laufenden Betrieb besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung.
4.3. Der Zutritt ist nicht gestattet für Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen und Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes oder offenen Wunden leiden.
4.4. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht mehr fortbewegen oder an- oder auskleiden können, ist die Benutzung nur zusammen mit einer Begleitperson, die ebenfalls einen Eintrittstarif zu lösen hat, gestattet.
4.5. Kindern ist der Zutritt ab dem vollendeten 4. Lebensjahr gestattet. Für Personen bis zum vollende-ten 12. Lebensjahr ist die Begleitung einer geeigneten und volljährigen Begleitperson erforderlich. Im Balneum (Saunaanlage mit SOLE- & SALZWelt) ist für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr die Begleitung einer geeigneten und volljährigen Begleitperson erforderlich.
4.6. Die Aufenthaltsdauer gemäß gelöstem Tarif beinhaltet das Umkleiden, Baden, Inanspruchnahme von Heilmitteln, den Besuch des Thermen-Bistros und das Ruhen während der Öffnungszeiten, un-abhängig davon, ob für bestimmte vorgenannte Leistungen ein zusätzliches Entgelt gezahlt werden muss.
4.7. Jeder Gast muss im Besitz eines gültigen Eintrittsmediums (Chipcoin- Armband) für die jeweils in Anspruch genommene Leistung sein. Bei widerrechtlicher Benutzung des Bades und seiner Einrichtungen ohne gültigen Nachweis können Gebühren im Wert eines Tagesaufenthaltes für den nachweislich tatsächlich genutzten Bereich berechnet werden.
4.8. Das Eintrittsmedium (Chipcoin- Armband) gilt nur einmal am Kauftag und nur in dem Badbereich, für den es gelöst wurde. Ausnahme sind Chipcoin- Armband für Mehrfachaufenthalte (10er- Aufenthalte), die innerhalb von 4 Jahren nach Ausgabe genutzt werden müssen. Für Mehrfach-Arm-band-Chipcoin und Geldwertkarten (Bonuskarte Gold oder Silber) wird bei Verlust ein Betrag von 5,00 Euro erhoben.
4.9. Für die verschiedenen Badbereiche gelöste Zutrittsberechtigungen werden nicht zurückgenommen, Entgelte nicht zurückgezahlt. Beim Verlassen des Gebäudes bzw. mit dem Auschecken am Kassencounter verlieren alle tagesbezogenen Eintrittsmedien ihre Gültigkeit.
4.10. Das Eintrittsmedium (Chipcoin- Armband) oder die Geldwertkarten (Bonuskarte Gold oder Silber) dienen als Zeiterfassungsmedium bzw. als Zugangsberechtigung innerhalb der jeweils gebuchten Bereiche und erfassen die Geldbeträge für die Zeitüberschreitungen und für die evtl. Nutzung des Balneum (Saunabereich) oder als hausinternes Zahlungsmittel für Gastronomie, Wellness etc.
4.11. Mit dem Eintrittsmedium (Chipcoin- Armband) können Erwachsene für bis zu max. 60,00 € und Kinder für bis zu max. 10,00 € in der Jod-Sole-Therme weitere entgeltpflichtige Leistungen In Anspruch nehmen, die beim Verlassen der Einrichtungen am Kassenautomat oder beim Kassenpersonal zu bezahlen sind. Beim schuldhaften Verlust des Eintrittsmediums (Chipcoin- Armband) ist der auf diesen Coin bis zur Meldung des Verlustes tatsächlich gebuchte Betrag zuzüglich einer Wiederbeschaffungspauschale für das Chipcoin- Armband in Höhe von 5,00 Euro zu zahlen. Wenn einem Gast kein Coin zugeordnet werden kann, sind die Wiederbeschaffungspauschale für das jeweilige Speichermedium und eine zusätzliche Pauschale, die sich am durchschnittlichen Umsatz orientiert, als Schadenersatz zu zahlen. Dieser zusätzliche pauschale Schadenersatz beträgt zurzeit für Erwachsene 60,00 Euro, für Kinder und Jugendliche 10,00 Euro. Den Gästen wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die vereinbarten Pauschalen ist.
Das Eintrittsmedium (Chipcoin- Armband) und Wertfachschlüssel sind so zu verwahren, dass ein Verlust vermieden wird.
4.12. Bei einem schuldhaften Verlust des Wertfachschlüssels hat der Gast die für die Instandsetzung nach Aufbruch entstehenden tatsächlichen Kosten zu übernehmen. Die Kosten für Material und Arbeitsaufwand betragen zurzeit pauschal 50,00 Euro. Dem Gast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die vereinbarte Pauschale ist.
4.13. Eine versehentliche Betätigung der Durchgangsschleuse zum Balneum (Sauna) ist dem Aufsichts-personal innerhalb von 5 Minuten anzuzeigen. Unterbleibt diese Anzeige, ist eine Rückerstattung des Eintritts für diesen Bereich ausgeschlossen.
4.14. Jeder Eintritt in die Jod-Sole-Therme berechtigt zur einmaligen Nutzung der Jod-Sole-Therme. Mit dem Verlassen der Jod-Sole-Therme verliert das Eintrittsmedium (Chipcoin- Armband) seine Gültigkeit. Bei einem Mehrfach-Eintrittsmedium (Chipcoin- Armband) (10er-Aufenthalt) wird beim Verlassen ein Einlass als Eintritt abgebucht. Das Eintrittsmedium (Chipcoin- Armband) ist beim Eintritt in die Jod-Sole-Therme am Eingangsdrehkreuz vor die vorgesehene Leseeinrichtung zu führen. Hierdurch wird das Eingangsdrehkreuz freigegeben.
4.15. Das Eintrittsmedium (Chipcoin- Armband) dient zum Verschluss des Kleiderschrankes. Das Eintrittsmedium (Chipcoin- Armband) ist vom Besucher während des Aufenthaltes bei sich zu tragen. Beim Verlassen der Therme ist das Eintrittsmedium (Chipcoin- Armband) am Ausgangsdrehkreuz in die vorgesehene Öffnung einzuführen. Das Eintrittsmedium (Chipcoin- Armband) wird eingezogen und das Ausgangsdrehkreuz freigegeben.
4.16. Die bei Überschreiten des gelösten Zeittarifs fällige Nachgebühr, der bei Nutzung des Balneum (Sauna) fällige Saunazuschlag und/oder die im Thermen-Bistro verzehrten Speisen und Getränke sowie sonstige in Anspruch genommene entgeltpflichtige Leistungen sind am Kassenautomat oder beim Kassenpersonal zu bezahlen.
4.17. Erworbene Eintrittsberechtigungen (Gutscheine, Mehrfach- Chipcoin- Armbänder) sind 4 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Sondereintrittstarife (z.B. Bus- und Bahntarife) gelten ein Jahr ab Ausstellungsdatum. Aktionstarife und Rabattgutscheine haben eine Geltungsdauer gemäß separater Regelung für die jeweilige Aktion. Ein Ersatzanspruch von abgelaufenen Eintrittsberechtigungen (Gutschein, Mehrfach- Chipcoin- Armband) ist nicht möglich. Gelöste Eintrittsberechtigungen (Gutschein, Mehrfach- Chipcoin- Armband) werden nicht zurückgenommen, Eintrittsentgelte nicht zurückgezahlt.
5. Benutzung der Anlagen und Einrichtungen
5.1. In Zweifelsfällen ist über die persönliche Verträglichkeit des Jod-Sole-Heilwassers, der Saunanutzung oder von Heilmittelanwendungen vorher ein Arzt zu befragen. Heilmittel können bei bestimmten Erkrankungen, wie Herz- Kreislauf- Erkrankungen, Bluthochdruck, Asthma oder Überfunktion der Schilddrüse nicht durchgeführt werden. Der Besucher hat vor einer Behandlung auf evtl. Krankheiten oder auch weitere Unverträglichkeiten hinzuweisen.
5.2. Die Anlagen der Jod-Sole-Therme dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden.
5.3. Die Barfußgänge, Dusch- und Ruheräume, das Balneum, das Spa & Vital Center und die Beckenumgangsbereiche dürfen nicht in Straßenschuhen betreten werden. Der Aufenthalt im Nassbereich ist nur in üblicher Badekleidung gestattet.
6. Jod-Sole-Schwimmbecken
6.1. Die Jod-Sole-Schwimmbecken sind keine Sportbecken. In allen Becken ist sportliches Schwimmen nicht erlaubt. Das Tauchen ist in allen Becken aus Sicherheitsgründen untersagt. Nach ärztlichem Anraten soll der Wasseraufenthalt nicht länger als 20 - 30 Minuten mit Unterbrechung betragen. Das Entspannungsbecken ist nur für Anwendungen der Bewegungstherapie unter Anleitung des Personals nutzbar. Das Springen in die Becken ist nicht gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen, Schnorchelgeräten u. a. Badesachen - mit Ausnahme von Schwimmhilfen für Nichtschwimmer - ist nicht gestattet. Schmuck, Ketten, Armbänder etc. sind zur Vermeidung von Verletzungen/Unfällen vor dem Bade abzulegen. Wir empfehlen, diese Gegenstände in den Wertsachenaufbewahrungs- schränken zu deponieren.
7. Balneum (Saunaanlage mit Sole- und SalzWelt)
7.1. Für den Zugang zum Balneum wird ein Zuschlag auf den Eintrittspreis fällig, der beim Durchschreiten der Eingangsschleuse zum Balneum auf das Eintrittsmedium aufgebucht wird und beim Verlassen des Bades zu bezahlen ist. Die aushängenden Saunabaderegeln sind zu beachten. In den Sauna- und Sanariumräumen sind aus hygienischen Gründen ausreichend große Laken oder Handtücher als Sitz- bzw. Liegeunterlagen zu benutzen. In den Dampfräumen sind Sitzunterlagen zu benutzen. In diesen Räumen gilt Nacktbadegebot. Badehosen, Badeanzüge u. a. sind nicht zulässig. Vor der Benutzung der Tauchbecken ist aus hygienischen Gründen zu duschen. In den Sauna-, Sanarium- und Dampfräumen und Blockhaussaunen ist im Interesse der weiteren Besucher Ruhe zu halten. Aufgüsse werden ausschließlich vom Personal durchgeführt. Aus Gründen der Unfallverhütung und Hygiene sind Badeschuhe außerhalb der Schwitzräume zu belassen. Von der Anwendung von Einreibungen (Peelings und andere Pflegeprodukte) ist in den Schwitzräumen abzusehen.
8. Ruheräume
8.1. Im Interesse der weiteren Besucher sind die Ruheliegen nicht mit persönlichen Gegenständen zu reservieren. Auf den Liegen und Stühlen abgelegte Gegenstände werden im Bedarfsfall durch das Personal freigeräumt.
8.2. Die Ruheräume sind nur mit trockener Badebekleidung zu benutzen. In den Ruheräumen darf nicht laut gesprochen werden. Der Besucher soll alles unterlassen, was die übrigen Besucher stören könnte. Die in ausgewählten Ruheräumen ausgelegten Decken dürfen nur in diesen Räumen verwendet werden. Sie dürfen nicht aus diesen Räumen entnommen werden.
9. Massageliegen
9.1. Die Benutzung der Massageliegen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Hinweise steht das Aufsichtspersonal zur Verfügung. Die Geräte sind nur mit trockener Bade- oder Sportbekleidung zu benutzen. Die Massageliegen sind nur gegen Gebühr zu nutzen.
10. Spa & Vital Center
10.1. Die Inanspruchnahme von Heilmitteln im Spa & Vital Center setzt den Besuch der Jod-Sole-Therme voraus. Zusätzlich zu dem Preis des Heilmittels ist der Eintrittspreis für die gewählte Aufenthalts-dauer für die Jod-Sole-Therme zu entrichten. Für die Inanspruchnahme von Heilmitteln werden Handtücher, Bademantel und Badeschuhe benötigt, die mitgebracht oder an der Kasse gegen eine Leihgebühr ausgeliehen oder gekauft werden können.
11. Mängelrechte
11.1. Wir haften für Mängel unserer Produkte und Dienstleistungen nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften.
11.2. Ist der Käufer Verbraucher, stehen ihm bei Mängeln die gesetzlichen Rechte zu. Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:30 Uhr unter der Telefonnummer 05821/5751 oder per E-Mail: info@jod-sole-therme.de. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese finden Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/. Die Kurgesellschaft Bevensen GmbH ist nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Bad Bevensen, den 8. Oktober 2024
Kurgesellschaft Bevensen GmbH