Allgemeine Geschäftsbedingungen

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Stand: Oktober 2022

                                                                                                                                                      Allgemeines             

Aufträge werden von uns nur zu den nachfolgenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge sowie deren Änderung und Ergänzung werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Für die Nutzung der Jod-Sole-Therme gelten ergänzend die aushängende Badeordnung für die Jod-Sole-Therme sowie ergänzend die aushängenden Hinweise zur Nutzung des Balneum (Sauna mit Sole- & Salzwelt). Für ärztliche Verordnungen, die zu Lasten einer gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden, gelten ergänzend die Vereinbarungen,   mit den einzelnen Krankenkasse abgeschlossen worden sind.

Preise

Es gelten die aushängenden bzw. ausliegenden Preislisten für Heil-/Kurmittel, für Wellnessanwendungen, für Eintrittskarten der Jod-Sole-Therme sowie Speisen und Getränke.

                                                                                                                                                       Zahlungen

Leistungen für natürliche Personen sind im voraus zu bezahlen. Dies gilt auch für den Eigenanteil, der vom Patienten bei Kassenleistungen zu tragen ist. Für Krankenkassenleistungen, die aus welchem Grunde auch immer nicht von der Krankenkasse bezahlt werden, haftet der Leistungsempfänger. Dies gilt nicht, wenn die Nichtleistung

der Krankenkasse grob fahrlässig durch die Kurgesellschaft Bevensen GmbH verursacht worden ist.

Für nicht in Anspruch genommene Behandlungstermine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt worden sind, werden 80 % des Preises berechnet. Anwendungen dürfen maximal 10 Tage unterbrochen werden, dann müssen Behandlungen mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Bei längerer Unterbrechnung müssen alle Behandlungen direkt mit dem Patienten abgerechnet werden. Die ausgehändigten Behandlungspläne sind zum Zwecke der Abrechnung mit den Krankenkassen unverzüglich nach der letzten Behandlung beim Therapeuten oder der Rezeptannahme abzugeben. Die Behandlungen sind durch Unterschrift zu quittieren.

Können Termine aufgrund höherer Gewalt oder Ausfall von Therapeuten durch die Kurgesellschaft Bevensen GmbH nicht eingehalten werden, so ist die Kurgesellschaft Bevensen GmbH berechtigt, diese Termine abzusagen. Ersatzweise wird ein neuer Termin vereinbart oder der gezahlte Preis erstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen nicht.

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten gestellte Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Skonto wird nicht gewährt.

                                                                                                                                                       Datenverarbeitung

Die Kurgesellschaft Bevensen GmbH ist berechtigt, für eigene Zwecke, die zur Abwicklung der Geschäftsvorfälle notwendigen Daten zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln. Für die Erstellung des Behandlungsplans, für evtl. Mitteilungen an den behandelnden Arzt und für die Abrechnung mit dem Leistungsempfänger bzw. der Krankenkasse sowie zur Dokumentation werden personenbezogene Daten gespeichert und in der automatisierten Datenverarbeitung weiterverarbeitet. Die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen erfolgt über eine private Abrechnungsstelle, die Firma ARNI GmbH, Lavesstraße 71, 30159 Hannover, an die zum Zwecke der Abrechnung eine Datenweitergabe erfolgt.

                                                                                                                                                       Schadensersatzhaftung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzungen von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluß, unerlaubter Handlung werden - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns oder einen unserer Erfüllungsgehilfcn.

                                                                                                                                                       Erfüllungsort  und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Bad Bevensen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch Urkundenprozesse, ist Uelzen.

                                                                                                                                                       Sonstige Bestimmungen

Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die Übrigen Bedingungen davon in ihrer Wirksamkeit unberührt.

Kurgesellschaft Bevensen GmbH    

Geschäftsführer

Torsten Krier
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Bonuskarten

Die Bonuskarte (Geldwertkarte) gibt es als Bounskarte Gold und Bonuskarte Silber.

Dem Inhaber bieten die Bonuskarten einen Preisvorteil von 20 % bei der Goldkarte und 15 % bei der Silberkarte auf den regulären Eintrittspreis. Die Bonuskarte Gold kostet 450 € (Wertguthaben) und die Bonuskarte Silber 300 € (Wertguthaben) und ist ausschließlich an der Kasse der Jod-Sole-Therme erhältlich und auch nur dort für den Kauf von Eintrittskarten nutzbar.

Eine Barauszahlung aus dem Geldwertguthaben oder eine Zuzahlung auf das Geldwertguthaben ist nicht möglich.

Die Geldwertkarte ist vor dem Kauf einer Eintrittskarte an der Kasse vorzulegen, wenn der Preisvorteil genutzt werden soll.

Der Gast erhält nach Vorlage der Geldwertkarte eine um 20 % bzw. 15 % rabattierte Eintrittskarte mit einer Aufenthaltsdauer nach seiner Wahl (120 Minuten oder 180 Minuten oder Tagesaufenthalt). Diese ist zum Einlass an einem Eingangsdrehkreuz, für einen Umkleideschrank und für den Auslass an einem Ausgangsdrehkreuz der Jod-Sole-Therme Bad Bevensen zu benutzen.

Beim Kauf einer Eintrittskarte wird von dem Guthaben der Geldwertkarte der Preis gemäß jeweils gültigen Preisaushang für die gewünschte Aufenthaltsdauer abzüglich des Rabatts abgebucht. Die Geldwertkarte hat eine unbegrenzte Geltungsdauer und gilt nur für den Kauf von nicht ermäßigten Einzel-Eintrittskarten.

Bereits ermäßigte Karten wie Einzelkarten Behinderte, Jugendliche, Bevensen-Card, Familienkarte, Rheumaliga, Zehnerkarten usw. sowie Zusatzleistungen wie Wellnessanwendungen, Massageliegen oder Speisen und Getränke können mit der Geldwertkarte nicht bezahlt werden.

Eine Erstattung eines Restbetrages auf der Geldwertkarte ist nur gegen eine Gebühr von 5 € möglich. Der gewährte Rabatt in Höhe von 15 % auf die bereits abgebuchten Beträge wird zurückgerechnet und von dem Restbetrag abgesetzt.

Eine Erstattung kann nur werktags zu den Öffnungszeiten der Buchhaltung der Kurgesellschaft Bevensen GmbH erfolgen.

Bei Verlust oder Beschädigung der Geldwertkarte bestehen keine Ansprüche des Erwerbers der Geldwertkarte gegenüber der Kurgesellschaft Bevensen GmbH.

Mit der Geldwertkarte kann das Drehkreuz nicht freigegeben werden. Die Geldwertkarte kann nicht zum Verschließen der Umkleideschränke verwendet werden.

Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Preisaushang der Kurgesellschaft Bevensen GmbH in der aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Kurgesellschaft Bevensen GmbH öffentlich aushängen.

Kurgesellschaft Bevensen GmbH, den 01. Oktober  2022

Geschäftsführer

Torsten Krier