Endlich kein Nachweis mehr nötig!

- Wir empfehlen die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter.

- Wir empfehlen das Tragen einer Maske außerhalb unserer Nassbereiche. Eine Pflicht zum Tragen einer Maske besteht jedoch nicht mehr. Ausnahme: Patient*innen in unserer Physiotherapie sind zum Tragen einer FFP2 verpflichtet.

Im Falle, dass ...

... einer der nachfolgenden Punkte auf Sie zutrifft, ist der Zutritt und die Nutzung aller Angebote der Therme ausgeschlossen:

  • Bei Ihnen wurde eine SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen
  • Sie hatten in den letzten 14 Tagen Kontakt zu COVID-19-Fällen oder Personen, die aus anderen Gründen einer Quarantänemaßnahme (z. B. Rückkehr aus Risikogebiet) unterliegen; zu Ausnahmen wird hier auf die jeweils aktuell gültigen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben verwiesen
  • Sie haben COVID-19 assoziierten Symptome (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere)